Unbestreitbar gibt es einen Pflegenotstand in deutschen Krankenhäusern, akutstationär aber auch darüber hinaus sektorenübergreifend: Die Patienten werden aufgrund der oftmals unzureichenden Personalausstattung vermeidbaren Risiken ausgesetzt und die verbliebenen Pflegekräfte erleben hohe physische und vor allem psychische Belastungen. Internationale Vergleichszahlen weisen Deutschland regelmäßig auf einem der letzten Plätze bei der Relation von Pflegekräften zu Patienten aus.
Mit den §§ 137i und 137j (neu) SGB V wurde von Seiten der Politik der Pflegenotstand in deutschen Krankenhäusern mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) aufgegriffen. Allerdings bleiben beide Ansätze hinter dem, was im Interesse von Patienten und Pflegekräften erforderlich ist, deutlich zurück, weil sie nicht ermöglichen, den tatsächlichen Pflegebedarf der zu versorgenden Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen. Der tatsächliche Pflegebedarf kann auch bei Patienten mit der gleichen DRG erheblich voneinander abweichen. Personalunterdeckungen gefährden die Patientensicherheit. Die Voraussetzung für die Ermittlung und Beendigung der Unterbesetzung ist eine Personalbemessung, die den tatsächlichen Pflegebedarf einbezieht.
Wir fordern den Gesetzgeber auf, im anstehenden Pflegepersonal-Stärkungsgesetz vorzugeben, dass schnellstmöglich ein am individuellen Pflegebedarf ausgerichtetes und pflegewissenschaftlich fundiertes Personalbemessungstool
(weiter-)entwickelt wird und anschließend verpflichtend flächendeckend in deutschen Krankenhäusern anzuwenden ist.
Gemeinsame Forderung der Organisationen:
– Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS)
– Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich-Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF)
– Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP)
– Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
– Deutscher Pflegerat (DPR)
– Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung (DNVF)
– Organisationen der Patientenvertretung (BAGP, DAG SHG, BAG Selbsthilfe, SoVD, vdk, ISL, vzbv)
– Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)