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FAQs für Leitlinieninteressierte

1. Basics, Erwartungen & Kompetenzen
1.1 Was ist die Leitlinienkommission der DGP überhaupt?

Die Leitlinienkommission ist ein Gremium zur Koordination und Weiterentwicklung der Leitlinienarbeit der DGP. Sie besteht aus 12 Mitgliedern, die jeweils für eine Periode von 3 Jahren vom Vorstand der DGP benannt werden. Die Mitglieder der Kommission begleiten und unterstützen die Delegierten der DGP als interne Koordinator*innen (siehe Frage 4.1).

1.2 Was kann ich tun, wenn ich für eine Leitlinie delegiert werden möchte?

Es werden regelmäßig Ausschreibungen zur Delegiertensuche auf der Website und den Social-Media-Kanälen der DGP veröffentlicht. Wenn Sie für eine Leitlinie delegiert werden möchten, können Sie eine Bewerbung an die Leitlinienkommission senden. Die Details dazu und Hinweise zum Bewerbungsbogen finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung. Sie können sich direkt an die Leitlinienkommission wenden, falls Sie Interesse an einer Delegation für ein bestimmtes Themenfeld haben, aber aktuell dazu keine Delegiertensuche veröffentlicht wurde. Sie werden – Ihre Zustimmung vorausgesetzt – in eine Datenbank aufgenommen und ggf. für eine Leitlinie angefragt bzw. über passende Delegierten-Ausschreibungen informiert.

1.3 Was kann ich tun, wenn ich für eine Leitlinie delegiert werden möchte, an der die DGP bislang nicht beteiligt ist?

Sie können bei der Leitlinienkommission anfragen, ob eine Delegation für diese Leitlinie geplant ist. Falls die DGP sich an der Entwicklung oder Aktualisierung dieser Leitlinie nicht beteiligt, ist eine Delegation nicht möglich. Falls Sie es wünschen, nehmen wir Sie in eine Datenbank der Leitlinienkommission auf und weisen Sie ggf. auf geeignete Ausschreibungen hin.

1.4 Kann ich als Delegierte*r aktiv werden, wenn ich nicht in Deutschland wohne?

Der Wohnort einer/eines Delegierten spielt im Prinzip keine Rolle. Es muss jedoch die Bereitschaft bestehen, an Treffen im Rahmen der Leitlinienarbeit teilzunehmen, z. B. Arbeitsgruppentreffen oder Konsensuskonferenzen. Aktuell finden diese oft online statt, sodass auch ein Wohnort außerhalb Deutschlands denkbar ist. Voraussetzung für eine Delegation ist die Mitgliedschaft in der DGP bzw. die Bereitschaft Mitglied zu werden, auch wenn sich der Wohnsitz im Ausland befindet.

1.5 Welche fachlichen und/oder methodischen Kompetenzen werden von Delegierten erwartet?

Es werden fachliche Kompetenzen im Themenfeld einer Leitlinie und methodische Kenntnisse zur Leitlinienentwicklung vorausgesetzt. Die fachlichen Kompetenzen sind abhängig vom jeweiligen Thema der Leitlinie. Sie können durch Praxiserfahrung und/oder wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema (z. B. durch Publikationen) nachgewiesen werden. Für die methodischen Kompetenzen ist die Auseinandersetzung mit dem AWMF-Regelwerk essenziell (https://www.awmf.org/regelwerk).

1.6 Wie merke ich, ob meine fachlichen oder methodischen Kompetenzen ausreichen?

Die Ausschreibung zur Delegiertensuche beinhaltet Informationen zu Thema und Schwerpunkt einer Leitlinie sowie zur Relevanz für die Pflege. Interessierte sollten über praktische bzw. wissenschaftliche Kompetenzen und Erfahrungen in diesem Themenfeld verfügen (siehe 1.5). In der Bewerbung für eine Delegation (https://dg-pflegewissenschaft.de/wp-content/uploads/2022/05/2022_05_06-Vorlage-Bewerbung_Delegierte_2022_0506.pdf) wird nach der aktuellen beruflichen Tätigkeit, der beruflichen und akademischen Qualifikation, der Expertise in der Leitlinienarbeit und der Implementierung von Leitlinien/Standards gefragt. Im Rahmen dieses Bewerbungsverfahrens erfolgt somit eine vertiefte Auseinandersetzung mit den eigenen Kompetenzen. Bei Zweifeln oder Unklarheiten kann die in der Ausschreibung genannte Ansprechperson kontaktiert werden, um die Anforderungen zu erörtern.

1.7 Kann ich mir bei Bedarf Hilfe holen? Und wenn ja, wo?

Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf können sich Delegierte an die internen Koordinator*innen ihrer Leitlinie wenden. Sollten zwei Personen als Tandem delegiert worden sein, sind der/die Tandempartner*in ebenfalls geeignete Ansprechpersonen. Sollten diese Personen nicht erreichbar sein oder wenn es Gründe gibt, diese nicht ansprechen zu wollen, kann der Vorstand der Leitlinienkommission auch direkt kontaktiert werden unter leitlinien@dg-pflegewissenschaft.de.

1.8 Gibt es regelmäßige Treffen an denen Delegierte teilnehmen müssen?

Delegierte sollten möglichst an Terminen im Rahmen der Leitlinienentwicklung teilnehmen, die von den federführenden Fachgesellschaften der jeweiligen Leitlinie organisiert werden. Sollte dies nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte die jeweiligen internen Koordinator*innen. Die Treffen im Rahmen der Leitlinienarbeit finden derzeit meist online statt. Konsensuskonferenzen werden jedoch teilweise auch in Präsenz durchgeführt.

Darüber hinaus werden zweimal jährlich Treffen der Delegierten mit der Leitlinienkommission (= Leitlinienworkshops) über die DGP angeboten. Dort werden aktuelle Entwicklungen in der Leitlinienarbeit sowie inhaltliche und methodische Fragen diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht. Einer der Workshops wird online angeboten, der andere teilweise in Präsenz. Die Präsenz-Workshops dienen dazu, dass sich Delegierte besser kennenlernen und persönlich austauschen können. Themenwünsche der Delegierten werden bei der Gestaltung der Tagesordnung berücksichtigt. Es besteht keine Teilnahmepflicht, aber Delegierte profitieren i. d. R. von diesen Workshops.

2. Prozessbeginn & Prozessverlauf
2.1 Wann beginnt der Prozess der Leitlinienarbeit?

Die Leitlinienarbeit beginnt mit der Erteilung eines Mandats durch die DGP. Sobald das Mandat an eine*n Delegierte*n erteilt worden ist, nimmt der/die interne Koordinator*in Kontakt mit der federführenden Fachgesellschaft der Leitlinie auf und stellt den Kontakt mit dem/der Delegierten her. Die federführende Fachgesellschaft setzt sich dann mit den Delegierten der DGP in Verbindung, um den Termin für die Auftaktsitzung der Leitlinienarbeit zu kommunizieren und weitere Details zum Verfahren mitzuteilen.

2.2 Was mache ich, wenn die Leitlinie gestartet hat?

Nachdem die federführende Fachgesellschaft der Leitlinie Kontakt mit dem/der Delegierten aufgenommen hat, erhalten die Delegierten der DGP eine Einladung zur Auftaktsitzung der Leitlinie. In der Auftaktsitzung werden die Arbeitspakete (meist in Form von Arbeitsgruppen) abgestimmt. So wissen die Delegierten aller beteiligten Fachgesellschaften, welche Arbeitspakete in welchem Zeitraum erarbeitet werden sollen. Der Prozess der Leitlinienarbeit wird von der federführenden Fachgesellschaft der Leitlinie gesteuert und mit allen Delegierten kommuniziert. Die internen Koordinator*innen der DGP begleiten die Delegierten im Prozess und stehen für alle organisatorischen und methodischen Fragen zur Verfügung.

3. Aufgaben, Aufwand & Ressourcen
3.1 Was gehört zu den Aufgaben als Delegierte*r?

Delegierte geben eine Interessenkonflikterklärung bei der federführenden Fachgesellschaft der Leitlinie ab. Sie nehmen an der Kick-Off-Veranstaltung der Leitlinie teil, überarbeiten und verabschieden die Schlüsselfragen, beteiligen sich bei der Priorisierung der Endpunkte und Festlegung der Bearbeitungsstrategien. Sie diskutieren den Umgang mit den Interessenkonflikten und deren Bewertung. Delegierte erklären sich bereit, in einer oder mehreren Arbeitsgruppen der Leitlinie aktiv mitzuwirken, d.h. sie verfassen und überarbeiten Texte für Kapitel der Leitlinie, an denen sie beteiligt sind, bzw. die in ihr Feld der Expertise fallen. Für manche Leitlinien wird auch die Unterstützung bei der Literaturrecherche und -bewertungen erwartet. Delegierte nehmen an der Konsensuskonferenz teil, stimmen die erarbeiteten Empfehlungen mit ab und beteiligen sich an der Endredaktion der verschiedenen Leitlinien-Dokumente (in der Regel mindestens bei der Langfassung der Leitlinie). Vor der Verabschiedung der finalen Leitlinie geben die Delegierten eine Empfehlung für den Vorstand der DGP zu der Leitlinie an die interne Koordination der Leitlinienkommission ab, sie erstellen ein kurzes Gutachten zur Leitlinie (siehe Handreichung für Delegierte im geschützten Bereich für Delegierte). Die Delegierten erstellen während des Prozesses kurze Arbeitsprotokolle zu ihrer Beteiligung/ihren Aktivitäten im Entwicklungsprozess der Leitlinie.
Für die internen Koordinator*innen verfassen die Delegierten zweimal jährlich einen kurzen Zwischenbericht (jeweils im Frühjahr vor der Mitgliederversammlung und im Herbst vor einem Treffen der Leitlinienkommission). Dazu erfolgt jeweils vier Wochen im Voraus eine Erinnerung der Delegierten durch die interne Koordination.

3.2 Welchen Arbeitsaufwand habe ich als Delegierte*r?

Der Arbeitsaufwand für Delegierte ist sehr unterschiedlich. Neu zu erstellende Leitlinien sind mit einem höheren Arbeitsaufwand verbunden als Aktualisierungen von bestehenden Leitlinien. Auch ist der Arbeitsaufwand abhängig von der Stufe der Leitlinie (S1, S2k, S2e oder S3) und den Ressourcen und Prozessen der federführenden Fachgesellschaft. Der Arbeitsaufwand wird auch davon mitbeeinflusst, in wie viele Arbeitsgruppen die Delegierten sich einbringen. Es empfiehlt sich, nur in so vielen Arbeitsgruppen engagiert zu sein, dass eine detaillierungstiefe, spezialisierte Bearbeitung der Leitlinieninhalte stets möglich ist.

3.3 Wie lange dauert der Prozess, wie lange ist man Delegierte*r?

Die Leitlinienarbeit beginnt mit der Erteilung eines Mandats durch die DGP und endet mit Veröffentlichung der fertiggestellten, publizierten Leitlinie. In der Regel liegt der Zeitraum zwischen 12 und 24 Monaten.

3.4 Kann ich für die Leitlinienarbeit von meinem Arbeitgeber zeitliche Ressourcen bekommen bzw. kann ich die Delegation in meine Arbeitszeit integrieren?

Eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers gibt es dazu nicht, da die Mitwirkung an Leitlinien ehrenamtlich erfolgt. Es ist aber sinnvoll, dem Arbeitgeber frühzeitig mitzuteilen, dass eine Delegation angestrebt wird bzw. erfolgt ist und eine Form der Unterstützung anzufragen. Für die Teilnahme an den Leitlinienworkshops der DGP kann eine Teilnahmebestätigung für den Arbeitgeber ausgestellt werden.

3.5 Wie gehe ich damit um, wenn die zeitlichen Ressourcen im Prozess sich verändern? An wen wende ich mich dann?

In jedem Fall sind Veränderungen, die die Mitwirkung beeinflussen, der internen Koordination mitzuteilen. Wurden mehrere Personen delegiert (Tandem), sind die anderen Delegierten ebenfalls zu informieren. Gemeinsam wird nach einer Lösung gesucht, wie der weitere Entwicklungsprozess der Leitlinie gestaltet werden kann.

Sollte die Arbeit an der Leitlinie insgesamt nicht mehr möglich sein, kann das Mandat niedergelegt werden. Auch in diesem Fall sollte die interne Koordination unverzüglich eingebunden werden.

4. Interne Koordination
4.1 Was ist eine interne Koordination?

Die interne Koordination:

  • initiiert und koordiniert die Delegiertensuche und die Auswahl der Delegierten für eine Leitlinie,
  • ist Hauptansprechperson für Delegierte im Auftrag der Leitlinienkommission,
  • betreut und begleitet Delegierte während des Erstellungsprozesses einer Leitlinie,
  • sammelt zweimal pro Jahr (Frühjahr/Herbst) die Zwischenberichte der Delegierten zum Leitlinien-Projekt,
  • erstellt nach Abschluss einer Leitlinie ein methodisches Kurzgutachten anhand des AGREE-II-Instruments und holt ein inhaltliches Kurzgutachten von der/dem Delegierten für den Vorstand der DGP ein.

Die internen Koordinator*innen sind Mitglieder der Leitlinienkommission der DGP und gestalten die Leitlinienarbeit der DGP.

4.2 Wie erfahre ich, wer interne*r Koordinator*in/Ansprechpartner*in ist?

Der/die interne Koordinator*in informiert Interessierte über die Delegation für die DGP und dass sie/er die interne Koordination übernimmt. Sollte dies nicht erfolgt sein, können Delegierte bei ihrer Kontaktperson in der Leitlinienkommission erfragen, wer die interne Koordination für ihre Leitlinie übernimmt unter: mailto:leitlinien@dg-pflegewissenschaft.de>

4.3 Welche Informationen sollen an die internen Koordinator*innen rückgemeldet werden?

Zweimal im Jahr (Frühjahr/Herbst) soll eine Rückmeldung erfolgen, und zwar über den aktuellen Stand der Leitlinienentwicklung (z. B. Welche Schritte sind bereits erfolgt? Welche stehen als nächstes an?) und über die Zufriedenheit der Delegierten mit der Einbindung in den Prozess und der Berücksichtigung pflegerischer Aspekte in der Leitlinie.

4.4 Wie häufig sollen sich Delegierte bei den internen Koordinator*innen melden?
  • Mindestens zweimal pro Jahr (Frühjahr/Herbst) mit dem aktuellen Stand der Leitlinienarbeit.
  • Bei Fragen, Unterstützungsbedarf oder relevanten Meilensteinen wie z. B. der abschließenden Konsensuskonferenz oder dem Abschluss der Leitlinie.
4.5 Was ist zu tun, wenn die/der interne Koordinator*in nicht (mehr) erreichbar ist?

In einem solchen Fall wenden Sie sich bitte an den Vorstand der Leitlinienkommission (leitlinien@dg-pflegewissenschaft.de).

5. Kommunikation & Herausforderungen
5.1 Was ist zu tun, wenn ich nach der Delegation nichts mehr höre von der DGP?

Die internen Koordinator*innen der entsprechenden Leitlinie sind bei Fragen jederzeit ansprechbar. Wenn der Name der internen Koordination nicht bekannt ist, kann dieser bei der DGP-Leitlinienkommission angefragt werden unter leitlinien@dg-pflegewissenschaft.de.

5.2 Was ist zu tun, wenn Delegierte nicht zur Kick-off Veranstaltung eingeladen wurden?

Dies sollte der internen Koordination der DGP mitgeteilt werden, die sich um eine Klärung des Sachverhalts bemüht.

5.3 Was tue ich, wenn die federführende Gesellschaft sich nicht (mehr) meldet?

In einem ersten Schritt kontaktieren Sie direkt den/die Leitlinien-Beauftragte*n der federführenden Fachgesellschaft. Bleibt eine Antwort aus, soll die interne Koordination der DGP informiert werden. Es ist aber nicht ungewöhnlich, dass zwischen Delegation und Start der Leitlinienarbeit einige Monate vergehen können.

6. Arbeiten im Tandem
6.1 Was ist ein Tandem in der Leitlinienarbeit?

Es können gelegentlich mehrere Personen für die DGP delegiert werden, z. B. in einem Tandem. Dies hat Vorteile, wie z.B. die Verteilung der Arbeit auf mehrere Personen in unterschiedlichen Arbeitsgruppen oder die Unterstützung durch Personen mit unterschiedlichen Kompetenzen. Allerdings gibt es nur eine Stimme pro Fachgesellschaft, daher muss das Stimmrecht zu Beginn der Arbeit festgelegt und der federführenden Fachgesellschaft mitgeteilt werden. Es gibt zwei Optionen: gemeinsames Stimmrecht oder alleiniges Stimmrecht mit Vertretungsregel.

6.2 Wie sprechen sich Tandempartner*innen ab?

Zu Beginn ist es wichtig, dass die Tandempartner*innen ihre Zusammenarbeit absprechen und auf welchen Wegen sie kommunizieren wollen/können. Die Form richtet sich danach, ob sie gemeinsam in Arbeitsgruppen oder in getrennten Arbeitsgruppen vertreten sind. Wichtig ist, dass die Tandempartner*innen über Entwicklungen informiert sind, die thematisch die Arbeitsgruppe der/des Partner*in beeinflussen und im Hinblick auf die abschließende Abstimmung der Leitlinie, da beide zusammen nur über eine Stimme für die DGP verfügen.

6.3 Bei Tandems: was ist zu tun, wenn die beiden Delegierten sich nicht einig sind?

Kontaktieren Sie bitte den/die interne Koordinator*in, damit eine Lösung mit allen Beteiligten gesucht werden kann.

6.4 Wenn die/der Tandempartner*in sich nicht mehr meldet oder nicht mehr an Sitzungen teilnimmt - was ist zu tun?

Kontaktieren Sie bitte den/die interne Koordinator*in, damit er/sie versucht, Kontakt aufzunehmen. Ist dies nicht möglich, wird mit der/dem verbleibenden Tandempartner*in und der Leitlinienkommission das weitere Vorgehen besprochen, z.B. alleiniges Mandat.

6.5 Wie können/sollen sich Tandems aufteilen, z. B. in getrennte Gruppen oder gemeinsam?

Die Tandempartner*innen besprechen und entscheiden gemeinsam, wie sie die anstehenden Aufgaben aufteilen und/oder gemeinsam wahrnehmen. Bei Abstimmungen soll im Vorfeld geklärt werden, wer das Stimmrecht wahrnimmt.

7. Einbezug & Pflegebezug
7.1 Was ist, wenn das Thema "Pflege" im Leitlinienprozess unterrepräsentiert ist?

Wenn die Leitlinienkommission sich für die Entsendung von Delegierten entschieden hat, geschieht dies auf Basis der Annahme, dass zumindest Teilaspekte der Leitlinie für die Pflegepraxis von Relevanz sind. Daher gilt es für die Delegierten, bereits so früh wie möglich (möglichst bereits bei der Formulierung der Leitlinienfragen) diese Aspekte in die Leitliniengruppe einzubringen bzw. an das Koordinationsteam heranzutragen. Ggf. müssen die Delegierten dafür ergänzende Leitlinienfragen anregen und argumentativ vertreten. Hierzu kann stets der Austausch mit den internen Koordinator*innen gesucht werden.

7.2 Was ist zu tun, wenn der Pflegebezug in der Leitlinie nicht wie gewünscht eingebracht werden kann?

Sollte es nicht möglich sein, pflegerelevante Aspekte im Entwicklungsprozess einzubringen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

(1) Wenn aus Sicht der Delegierten nachvollziehbar ist, dass einzelne Aspekte nicht in den Rahmen der Leitlinie passen, sollten diese zumindest im Leitlinienreport erwähnt und begründet
werden.

(2) Wenn dies nicht nachvollziehbar ist, sollte ggf. nach Rücksprache mit den internen Koordinator*innen darauf gedrängt werden, diese Aspekte zu berücksichtigen.

(3) Werden offensichtlich zentrale Aspekte auch nach Einfordern durch die Delegierten nicht berücksichtigt, kann nach Rücksprache mit den internen Koordinator*innen und ggf. dem
Vorstand der Leitlinienkommission der Rückzug aus der Leitlinie erwogen werden. Es sollte jedoch stets angestrebt werden, eine Kompromisslösung zu finden.

7.3 Was ist zu tun, wenn ich als Delegierte*r nicht angemessen in die Leitlinienentwicklung einbezogen werde bzw. nicht fundiert mitarbeiten kann?

Werden die Delegierten nicht angemessen einbezogen, gibt es prinzipiell verschiedene Möglichkeiten:

(1) Wenden Sie sich an die Koordinator*innen der Leitlinie bei der federführenden Fachgesellschaft, schildern Sie die Problematik und bitten um Unterstützung bei der Lösung.

(2) Wenn dies nicht erfolgreich ist, wenden Sie sich an die internen Koordinator*innen der Leitlinienkommission. Diese werden gemeinsam mit den Delegierten die Koordinator*innen der
Leitlinie bei der federführenden Fachgesellschaft darauf hinweisen, dass ein Einbezug nicht angemessen gegeben ist und nach Lösungsmöglichkeiten suchen.

(3) Wird die Problematik auch nach Einfordern durch die Delegierten nicht berücksichtigt, kann nach Rücksprache mit den internen Koordinator*innen und ggf. dem Vorstand der
Leitlinienkommission der Rückzug aus der Leitlinie erwogen werden. Es sollte jedoch stets angestrebt werden, eine Kompromisslösung zu finden.

8. Stimmrecht & Abstimmungsprozesse
8.1 Wenn ich an der Konsensuskonferenz nicht teilnehmen kann, kann das Stimmrecht der DGP an eine andere Fachgesellschaft übertragen werden oder gibt es einen anderen Weg zur Abstimmung?

Regelhaft wird man durch die federführende Fachgesellschaft als mandatstragende Person persönlich zur Teilnahme an der Konsensuskonferenz eingeladen. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, kann eine vertretende Person aus der eigenen Fachgesellschaft benannt werden. Sollte es keine Vertretungsregelung geben, kann in Ausnahmefällen und unter Rücksprache mit den internen Koordinator*innen das Stimmrecht auf eine Person einer anderen Fachgesellschaft übertragen werden.

8.2 Kann ich zu Empfehlungen abstimmen, die nicht ins eigene Tätigkeitsfeld fallen bzw. außerhalb meines Kompetenzbereiches liegen?

Bei einer kontinuierlichen Mitarbeit am Leitlinien-Entwicklungsprozess haben die Delegierten in der Regel an Diskussionen teilgenommen, die zur Formulierung einer Empfehlung geführt wurden. Daher ist es möglich, sich auch zu Empfehlungen außerhalb des eigenen Kompetenzbereichs einen Eindruck zu verschaffen und darüber abzustimmen. Sollte dies in Einzelfällen als nicht angemessen erscheinen, sollte frühzeitig vor der Konsensuskonferenz der/die interne Koordinator*in kontaktiert werden, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

8.3 Welche Informationen müssen den Delegierten vor der Abstimmung zu den Empfehlungen vorliegen?

Das Konsensusverfahren muss von der federführenden Fachgesellschaft gut vorbereitet werden, indem rechtzeitig Unterlagen zur Vorbereitung auf den Abstimmungsprozess und Informationen zu deren Ablauf versandt werden. Dies beinhaltet in der Regel die abzustimmenden Empfehlungen und zugehörige Texte und Erläuterungen.

8.4 Muss ich mich vor der Zustimmung mit dem/der internen Koordinator*in abstimmen?

In Vorbereitung auf die Konsensuskonferenz ist eine Abstimmung mit dem/der internen Koordinator*in in der Regel nicht notwendig. Sollte es jedoch einen Rücksprachbedarf geben, können Sie sich jederzeit an den/die interne Koordinator*in wenden.

8.5 Welchen Inhalten kann ich als Delegierte*r zustimmen bzw. wen muss ich anfragen?

Auf Grundlage der dargelegten Expertise spricht die DGP eine Delegation an die Person aus. Entsprechend wird die Stimme der DGP an die/den Delegierte*n weitergegeben, welche*r stellvertretend für die DGP votiert. Bei Unsicherheiten ist die Rücksprache mit der/dem internen Koordinator*in jederzeit möglich.

8.6 Wie gehe ich damit um, wenn ich Empfehlungen nicht zustimmen möchte/kann?

Wenn die Zustimmung aus fachlicher Sicht nicht zielführend erscheint, kann einer Empfehlung nicht zugestimmt werden. Ist dies im Vorfeld bereits absehbar, wenden Sie sich bitte an die/den internen Koordinator*in, um Alternativen zu einer Nicht-Zustimmung abzuklären. In Einzelfällen können auch abweichende Voten im Vorfeld der Konsentierung diskutiert werden. Auch in diesem Fall wenden Sie sich bitte frühzeitig an die/den internen Koordinator*in, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Wenn abweichende oder Sondervoten geplant sind, soll die zuständige Koordinator*in der federführenden Fachgesellschaft frühzeitig darüber informiert und die Position der Delegierten begründet dargelegt werden. Falls es nötig erscheint, kann dies auch über den/die interne Koordinator*in der Leitlinienkommission der DGP erfolgen. Solche, in der endgültigen Leitlinie formulierten anderslautenden Bewertungen, Positionen oder Sondervoten bedürfen vor der Freigabe der Zustimmung durch den Vorstand der DGP.

9. Dokumentation & Stellungnahmen
9.1 Wie soll der Beteiligungsprozess der DGP dokumentiert werden? Was soll bzw. muss dokumentiert werden?

Die Delegierten dokumentieren den Prozess der Leitlinienentwicklung im Rahmen von kurzen Zwischenberichten, jeweils im Frühjahr (Februar) vor der Mitgliederversammlung und im Herbst (September) vor dem Treffen der Delegierten (= Leitlinienworkshop). Eine Erinnerung hierzu erfolgt vier Wochen vorher durch den/die zuständige Leitlinienkoordinator*in.

9.2 Welche Inhalte muss die Stellungnahme der Delegierten an den Vorstand der DGP enthalten?

In der Stellungnahme sollen die wichtigsten Empfehlungen der Leitlinie mit dem Fokus auf die Integration pflegefachlicher Aspekte sowie pflegewissenschaftlicher Relevanz zusammenfassend dargestellt werden. Zudem sollten kritische Aspekte in Bezug auf die getroffenen Empfehlungen, z. B. bei fehlendem Einbezug pflegerelevanter Aspekte, basierend auf dem Konsensbeschluss dargelegt und eine Empfehlung an den Vorstand der DGP bezüglich der Zustimmung/Nicht-Zustimmung und möglicher Auflage abgegeben werden.

10. Ende & Alumni
10.1 Wann endet die Delegation?

Die Delegation endet mit der Veröffentlichung der Leitlinie auf der Homepage der AWMF.

10.2 Was passiert nach der Delegation?

Mit Fertigstellung der Leitlinie ist das Mandat als Delegierte*r beendet. Sie haben die Möglichkeit, einen Kurzbericht zur Leitlinie zu erstellen, diesen an die/den internen Koordinator*in zu senden, damit er in der Zeitschrift der DGP veröffentlicht wird. So können die Mitglieder der DGP über die Fertigstellung und Inhalte der Leitlinie informiert werden. Es ist auch möglich, anderweitig Beiträge über die Leitlinie zu publizieren, bitte informieren Sie die/den internen Koordinator*in im Vorfeld entsprechend.

Leitlinien sind in der Regel fünf Jahre gültig (Ausnahme sind Living-Guidelines mit einer einjährigen Gültigkeit). Wenn die DGP sich an der Aktualisierung einer Leitlinie beteiligt, werden in der Regel die zuvor delegierten Personen angefragt, ob sie erneut delegiert werden möchten.

10.3 Wie können sich ehemals Delegierte ohne aktuelles Leitlinienprojekt in die Leitlinienarbeit bzw. bei der DGP einbringen?

Ehemalige Delegierte werden weiterhin zu den Leitlinienworkshops der DGP eingeladen, um im Austausch zu bleiben. Weiterhin können Sie sich in eine Datenbank eintragen lassen, um bei passenden Ausschreibungen angefragt zu werden.