Ethikkodex Pflegeforschung
Die Ethikkommission (EK) der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) ist ein Gremium, das Forschende im Pflege- und Gesundheitswesen berät. Die Ethikkommission begutachtet auf Antrag die ethische Vertretbarkeit von Forschungsvorhaben mit Bezug zur pflegerischen und weiteren gesundheitlichen Versorgungspraxis, (bspw. Hebammenwissenschaft) in allen Settings des Gesundheitswesens. Hierfür stellt sie den Forschenden konkrete Hilfestellungen zur Antragstellung bereit. Sie begutachtet keine Forschungsvorhaben, welche unter dezidierte Rechtsnormen (bspw. Arzneimittel- und Medizinproduktegesetz) fallen.
In der Begutachtung orientiert sich die Ethikkommission sowohl an dem für die Pflege bedeutsamen ICN-Ethik-Kodex wie auch an der Deklaration von Helsinki in ihren jeweils aktuellsten Fassungen. Vor diesem Hintergrund versteht sich die Ethikkommission als kollegiales Beratungsgremium, welches diese ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne des Schutzes der potentiellen Teilnehmenden und Forschenden wahrnimmt.
Der vorliegende Kodex verfolgt die Ziele, Forschende im Pflege- und Gesundheitswesen für eine verantwortungsvolle und reflexive Forschungspraxis zu sensibilisieren sowie mittels der Darlegung zu beachtender ethischer Standards, Prinzipien und Prämissen möglichen Verstößen gegen eine gute wissenschaftliche Praxis entgegenzuwirken. Die folgenden Grundsätze verstehen sich einerseits als Richtlinien zu forschungsethisch korrektem sowie integrem Verhalten und andererseits als Explikation der Selbstverpflichtung und der gemeinsamen Haltung der Ethikkommission zu dem jeweils zu begutachtenden Gegenstand. Da Forschungsethik dynamisch ist, wird der Kodex durch die DGP EK immer dann revidiert, wenn aus Sicht ihrer Mitglieder neue und zukunftsweisenden Aspekte aufzunehmen sind.
I. Ethische Standards
Angesichts der ethischen Verantwortung im Forschungskontext und der Prämisse der wissenschaftlichen Integrität, ist die Einhaltung ethischer Grundsätze unabdingbar. Wie vom Wissenschaftsrat gefordert, sieht auch die EK der DGP Redlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Wahrhaftigkeit (Wissenschaftsrat 2015, S. 7) als zentrale Elemente wissenschaftlicher Integrität, guter Forschungspraxis und vertrauenswürdiger Forschung an. Diese umfassen für die EK der DGP insbesondere die folgenden Aspekte im Forschungsprozess:
I.I Forschungsethisch bedeutsame Werte und Prämissen
- Der Schutz der Würde, der Rechte, der Sicherheit und des Wohlergehens aller potentiellen oder tatsächlichen Teilnehmenden an Forschungsprojekten steht im Mittelpunkt forschungsethischer Reflexion und forschungsethischen Verhaltens.
- Das Wohlergehen der Teilnehmenden hat immer Vorrang vor den wissenschaftlichen Interessen der Forschenden.
- Erkenntnis und Ermittlung von Wahrheit sind ohne ethische Standards nicht realisierbar.
- Grundlage einer jeden Teilnahme muss die uneingeschränkte Freiwilligkeit sein.
- Die Vulnerabilität potenzieller Teilnehmender ist zu berücksichtigen, sie darf jedoch nicht zu einem grundsätzlichen Ausschluss von bestimmten Gruppen (d.h. zu Stigmatisierung, gesundheitlicher Ungleichbehandlung) führen.
- Die Verantwortung für eine wissenschaftlich-fachlich korrekte und qualitativ hochwertige Forschung liegt bei den Forschenden und den zuständigen wissenschaftlichen Einrichtungen (DFG 2019; vgl. Leitlinien 2, 4 und 7).
I.II Schutz und Einhaltung forschungsethisch bedeutsamer Werte und Prämissen
- Der Schutz der Teilnehmenden sowie die Einhaltung der Werte und Prämissen müssen sich im Verhalten bzw. korrespondierenden prognostischen und präventiven Maßnahmen der Forschenden im Forschungsprozess zeigen:
- Forschende reflektieren eine mögliche Vulnerabilität der Teilnehmenden und formulieren diese explizit.
- Teilnehmende müssen sich informiert und frei von etwaigen Zwängen autonom entscheiden können (Informed Consent). Dies ist durch die Forschenden zu gewährleisten.
- Grundlage hierfür sind eine verständliche und umfassende, schriftliche und ggf. durch andere Medien unterstützte, Aufklärung sowie hinreichend Zeit zur Entscheidungsfindung. Eine mündliche Aufklärung kann ergänzt werden.
- Die Einwilligung erfolgt i.d.R. schriftlich. Ein Widerruf der Einwilligung muss jederzeit und ohne Nachteile möglich sein.
- Vulnerablen Personen ist die Teilnahme unter Berücksichtigung ihrer besonderen Belange zu ermöglichen (auch: nicht-einwilligungsfähiger Personen). Vorsorge-Bevollmächtigte und gesetzliche Betreuer/Betreuerinnen von nicht-einwilligungsfähigen Personen müssen die Berechtigung zur Einwilligung in Forschungsbelange haben. Zudem sind die Maßgaben zur Beteiligung der nicht-einwilligungsfähigen Person an der Entscheidung (§ 1821, BGB) zu berücksichtigen.
- Bei Bedarf ist der Ongoing Consent durch die Forschenden zu berücksichtigen und von den Teilnehmenden einzuholen.
- Forschende legen ihr Forschungsvorhaben vor Beginn einer Ethikkommission zur Prüfung bzw. zur forschungsethischen Beratung vor.
- Eine vorausschauende Einschätzung zur Auswirkung und zu den Risiken der Teilnahme an dem Forschungsprojekt ist vorzunehmen (ethische Prognose).
- Eine Vorsorge für den Fall einer Krise bei den Teilnehmenden muss getroffen werden (ethische Prävention).
- Verantwortliche Forschungspersonen sind dem Vorhaben entsprechend qualifiziert.
- Eine Begründung und Darstellung der Relevanz des Forschungsvorhabens sowie eine begründete Auswahl der angewendeten Methoden und Instrumente gemäß der Schaden-Nutzen-Abwägung sind unabdingbar.
- Die Sicherung der Qualität des Forschungsprozesses und der Ergebnisse ist zu erläutern.
I.III Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen
- Datenschutz bedeutet immer Schutz der in der Verfassung verankerten Persönlichkeitsrechte.
- Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz (EU-Datenschutzgrundverordnung, Bundes-/ Landesdatenschutzgesetze, kirchliches Recht) müssen expliziert werden und Anwendung finden.
- Die gesetzlichen Regelungen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit sind einzuhalten.
- Datenschutzrechtliche Belange sind mit der verantwortlichen Institution abzusprechen und durch die jeweiligen Datenschutzbeauftragten zu prüfen.
I.IV Wissenschaftliche Integrität und Fehlverhalten
- Wissenschaftliche Integrität ist das Kernelement von Forschungsplanung, -durchführung und -dissemination sowie im Kontext der wissenschaftlichen Zusammenarbeit.
- Die EK der DGP folgt hier den Vorschlägen zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG, 2019). Neben der Phasenübergreifende Qualitätssicherung (L 7), adäquaten Forschungsdesigns (L 9) sowie Methoden und Standards (L11), sind hier auch Dokumentation (L 12) und Archivierung (L 17) benannt. Wissenschaftliche Integrität erstreckt sich zudem auf rechtliche und ethische Rahmenbedingungen sowie Nutzungsrechte (L10) und auf die Autorschaft (L14).
- Die EK der DGP sieht hier insbesondere in die Forschung involvierte Organisationen (wie z.B. Forschungsinstitute, Hochschulen, Auftraggeber) in der wichtigen Position, ihre (Mit-)Verantwortung wahrzunehmen, um Forschende vor Anforderungen und Erwartungen an die Durchführung von Forschungsarbeiten zu schützen, die sie in ethische Konflikte bringen könnten.
I.V. Nutzung von KI-Tools im Forschungsprozess
- KI-Tools können im Forschungsprozess unterstützend eingesetzt werden, dürfen jedoch nicht als Ersatz für die eigene wissenschaftliche Leistung dienen. Die Verantwortung für Planung, Durchführung und Auswertung des Forschungsvorhabens sowie für die Vertrauenswürdigkeit der erzeugten Daten verbleibt bei den Forschenden.
- Der Einsatz KI-gestützter Anwendungen (z. B. Large Language Models, Text-zu-Bild-Systeme, automatisierte Transkriptionstools) ist im Antrag transparent darzulegen. Es ist zu beschreiben, in welchen Phasen und zu welchen Zwecken KI-Tools genutzt wurden und welche Maßnahmen zur Überprüfung der Validität und Verlässlichkeit der generierten Inhalte getroffen wurden.
- Eine eigenständige wissenschaftliche Prüfung, Bewertung und Reflexion der KI-generierten Inhalte ist in jedem Fall sicherzustellen. KI-generierte Inhalte dürfen nicht ungeprüft übernommen werden.
- Beim Einsatz externer, cloudbasierter KI-Dienste – etwa textgenerierender Anwendungen (z. B. ChatGPT, Bard) oder, in Ausnahmefällen, bildgenerierender Systeme (z. B. DALL·E, Midjourney) – ist sicherzustellen, dass keine personenbezogenen oder sensiblen Forschungsdaten (z. B. aus Sprach- oder Videoaufzeichnungen, Excel-Tabellen oder statistischen Erhebungen) ohne ausreichende technische und organisatorische Schutzmaßnahmen verarbeitet werden.
- Grundsätzlich dürfen keine personenbezogenen oder vertraulichen Forschungsdaten in öffentlich zugängliche KI-Systeme eingegeben werden, deren Datenverarbeitung nicht vollständig der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegt. Dies gilt insbesondere für nicht anonymisierte oder pseudonymisierte Daten.
- Die datenschutzrechtliche Bewertung erfolgt in Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten der jeweils verantwortlichen Einrichtung.
II. Professionelles Selbstverständnis und Selbstverpflichtung der Ethikkommission
Alle Mitglieder der Ethikkommission sind selbst Forschende und/ oder in der (Pflege-)Praxis tätig und vertreten als Gesamtkommission einen Methodenpluralismus, um dem breiten Spektrum an Fragestellungen gerecht zu werden.
- Die Mitglieder sind sich darüber bewusst, dass ihnen in ihrer Rolle als Begutachtende ethische Verantwortung und Autorität übertragen wird. Damit verbunden ist die Beobachtung und Kontrolle durch die demokratische Öffentlichkeit, hier explizit die Wissenschaftsgemeinschaft.
- Die EK bemüht sich stets um Selbstbeobachtung und -reflexion und vermeidet Machtmissbrauch.
- Die der EK übermittelten Daten und Informationen werden vertraulich behandelt. Die Begutachtungsprozesse sind datenschutzrechtlich konform gestaltet. Bei der Erstellung und Formulierung von Gutachten ist sicherzustellen, dass der etwaige Einsatz von KI-gestützten Tools keine vertraulichen oder personenbezogenen Daten betrifft. Eine Nutzung von KI-Anwendungen zu unterstützenden Zwecken (z. B. Strukturierung, sprachlicher Überarbeitung) ist zulässig, sofern rechtliche und ethische Anforderungen eingehalten und die Inhalte eigenständig geprüft und verantwortet werden.
Die EK pflegt eine faire und klare Kommunikation mit Antragstellenden. - Auf individueller Ebene wird eine Selbstverpflichtung der Mitglieder dokumentiert. Diese orientiert sich an den Regelungen zu Interessenskonflikten, hier insbesondere an den Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten bei der Beratungstätigkeit der Senatskommissionen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG, 2017) und ihren Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis (DFG, 2019).
- Die EK ist ausdrücklich um Feedback bemüht und heißt dieses jederzeit willkommen. Konstruktive Kritik kann von Antragstellenden geäußert werden, ohne Konsequenzen zu befürchten!
- Die EK der DGP unterstützt ausdrücklich Nachhaltigkeitsbestrebungen, insbesondere:
- Antragstellung und ethisches Clearing erfolgen papierlos.
- Die Publikation von Ergebnissen sowie die Bereitstellung von Forschungsdaten werden Antragstellenden nahegelegt.
- Die Registrierung von Forschungsvorhaben in einem geeigneten öffentlichen Register wird ausdrücklich empfohlen, um Transparenz zu ermöglichen und Ressourcen gezielt nutzen zu können.
- Data Sharing wird, unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen, befürwortet. Eine Verpflichtung besteht aufgrund der fehlenden Strukturen insbesondere im Bereich der qualitativen Forschung jedoch nicht.
Literatur:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Online im Internet: § 1821 BGB – Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) (13.10.2024)
DFG 2017: Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten bei der Beratungstätigkeit der Senatskommissionen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Online im Internet: https://www.dfg.de/resource/blob/168558/d58f1010af8c27ee9028c7b3d9b83cbf/72-01-de-data.pdf (13.10.2024)
DFG 2019: Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Online im Internet: file:///C:/Users/cdunger/Downloads/kodex_leitlinien_gwp_dfg.1.1.pdf (13.10.2024)
ICN (2021): Der ICN-Ethikkodex für Pflegefachpersonen. Online im Internet: https://www.dbfk.de/media/docs/newsroom/publikationen/ICN_Code-of-Ethics_DE_WEB.pdf (13.10.2024)
Wissenschaftsrat (2015): Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Online im Internet: https://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/4609-15.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (13.10.2024)
WMA (2018): Deklaration von Helsinki – Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen. Online im Internet: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/pdf-Ordner/International/Deklaration_von_Helsinki_2013_20190905.pdf (13.10.2024)
Duisburg, den 17.09.2025
Für die Ethikkommission der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V.
Ass.-Prof. Christine Dunger, Ph.D: (Vorsitzende)
Für den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V.
Prof. Dr. Inge Eberl (1. Vorsitzende)