Antragstellung

Anträge zur Begutachtung können eingereicht werden von:

  • Wissenschaftlerinnen/ Wissenschaftlern, die Projekte der Pflegeforschung planen und betreiben;
  • Doktoranden und Habilitanden in Pflegestudiengängen;
  • Anderen Personen, die wissenschaftlich verantwortlich Pflegeforschungsprojekte planen und betreiben;
  • Personen aus anderen Bereichen der Gesundheitswissenschaften, soweit darin pflegewissenschaftliche Forschungsvorhaben zu beurteilen sind.

Bei einem Antrag zur ethischen Begutachtung bei der “Ethikkommission DG-Pflegewissenschaft e.V.” ist der Blick insbesondere auf den Schutz der Teilnehmenden zu richten.

Bitte fügen Sie dem Antragsdokument den Prüfplan der Ethikkommission der DG-Pflegewissenschaft e.V. hinzu. Er ist ab dem 01.02.2023 Bestandteil der Begutachtungsunterlagen und kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Der Antrag soll zudem aus mehreren Teilen bestehen (bitte in einer Datei zusammenfassen):

  1. ein kurzes, formloses Anschreiben und nähere Angaben zum Kontext der Untersuchung; Handelt es sich bei dem Antrag um eine Qualifizierungsarbeit unterhalb einer Dissertation (z.B. Masterarbschluss), so ist das Anschreiben auch von der Betreuerin/ dem Betreuer zu unterschreiben. Bei Dissertationen ist die Betreuerin/ der Betreuer nur im Antrag, den Informationsschreiben und der Einwilligungserklärung zu nennen, wie dies für Masterarbeiten auch erforderlich ist.
  2. eine Projektbeschreibung mit der detaillierte Reflexion der ethischen Aspekte des Forschungsprojektes (siehe Merkblatt: Fragen zur ethischen Reflexion unter Downloads), z.B.
  • Fragestellung und Zielsetzung des Projekt
  • wissenschaftliche und praktische Relevanz des Projektes
  • Methodik und Rechtfertigung der Einbeziehung der Teilnehmer
  • Verfahren zur Auswahl der Teilnehmenden
  • mögliche Risiken für die Teilnehmenden
  • vorbeugende Maßnahmen
  • ein Studienverlaufsplan vor allem mit Beginn der Rekrutierungsphase der Probanden und dem Beginn der Datenerhebung
  • Informierte Zustimmung
  • Aspekte des Datenschutzes; hier müssen auch der Name und Kontaktdaten (eMail-Adresse und Telefon) des Datenschutzbeauftragten der Institution, an der geforscht wird, genannt werden.

Die Projektbeschreibung sollte 20 Seiten ohne Anhänge und Literatur nicht überschreiten! (je kürzer und vollständiger, umso besser)
3. geplante Instrumente, soweit sie veröffentlicht bzw. fertig gestellt sind; bei eigens für die Studie entwickelten Instrumenten eine möglichst genaue Beschreibung von Inhalt und Methode
4. Formblätter zur Probandeninformation und zur Einwilligungserklärung in zwei getrennten Formularen (siehe Downloads).
Ein Antrag ist als Anhang an eine Email an die Geschäftsstelle der “Ethikkommission DG-Pflegewissenschaft e.V.” zu richten (siehe Kontakt).
Nach Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen und einer Entscheidung über die Annahme erhält der/die AntragstellerIn eine Rückmeldung über die Bearbeitungsfrist.
An der Begutachtung des Antrags nehmen mindestens vier Mitglieder der Ethikkommission teil. Das Verfahren ist nicht öffentlich.
Der/ die Antragsteller/in kann persönlich gehört oder um Ergänzungen gebeten werden.
Alle Anträge sowie Empfehlungen und Gutachten werden gemäß straf- und datenschutzrechtlichen Standards behandelt.

Die Höhe der Gebühr ist vom Vorstand der DGP auf 550,- € zuzgl. 19% MWSt. festgelegt worden. Auf Antrag kann der Vorstand der DGP die Gebühr reduzieren oder erlassen. Die Genehmigung dieses Antrags muss vor Einreichung des Ethikantrags bei der Ethikkommission vorliegen.

Der Beitrag ist nach Rechnungstellung bei Annahme des Antrags für die Begutachtung zu entrichten.
Für weitere Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle
(siehe Kontakt).