Mitgliedschaft in der DGP

Mitgliederbefragung 2023

Mit dieser Mitgliederbefragung hat der Vorstand der DGP mehrere Ziele verfolgt:

  • Erfassung der spezifischen Fachexpertise unserer Mitglieder zwecks Aufbaus eines Expert:innenpools,
  • Erhebung der Motivation zur Mitgliedschaft in der DGP sowie der Wünsche an die DGP,
  • Erhebung der Zufriedenheit mit dem Publikationsorgan der DGP, der Fachzeitschrift „Pflege & Gesellschaft“, sowohl als Leser:in als auch als Autor:in oder Gutachter:in.

Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Mitgliedern bedanken, die diese Befragung aktiv unterstützt haben und freuen uns die Ergebnisse präsentieren zu können.

>>> Ergebnisse Mitgliederbefragung 2023

Es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft:

Zum einen besteht die Möglichkeit der individuellen, d.h. aktiven Mitgliedschaft einer einzelnen Person. Diese Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und kann jede Person erwerben, die pflegewissenschaftlich arbeitet oder allgemein einem pflegerischen Beruf angehört und an der Weiterentwicklung der Pflegewissenschaft interessiert ist. Das gilt ebenso für alle Personen, die sich in einer Pflegeausbildung oder einem Pflegestudium befinden.

Eine andere Möglichkeit besteht in der fördernden Mitgliedschaft. Diese können juristische Personen wie Vereine, Gesellschaften, Verbände und auch Institutionen, aber auch Einzelpersonen beantragen. Verlässt die Kontaktperson einer juristischen Person die Einrichtung/Verein, dann endet die Vereinsmitgliedschaft nicht, wie dies bei der aktiven Mitgliedschaft geschieht, sondern verbleibt weiterhin bei der Institution.