Mitgliedschaft in der DGP

Es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft:
Zum einen besteht die Möglichkeit der individuellen, d.h. aktiven Mitgliedschaft einer einzelnen Person. Diese Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und kann jede Person erwerben, die pflegewissenschaftlich arbeitet oder allgemein einem pflegerischen Beruf angehört und an der Weiterentwicklung der Pflegewissenschaft interessiert ist. Das gilt ebenso für alle Personen, die sich in einer Pflegeausbildung oder einem Pflegestudium befinden.
Eine andere Möglichkeit besteht in der fördernden Mitgliedschaft. Diese können juristische Personen wie Vereine, Gesellschaften, Verbände und auch Institutionen, aber auch Einzelpersonen beantragen. Verlässt die Kontaktperson einer juristischen Person die Einrichtung/Verein, dann endet die Vereinsmitgliedschaft nicht, wie dies bei der aktiven Mitgliedschaft geschieht, sondern verbleibt weiterhin bei der Institution.