Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) gibt gemeinsam mit dem Think Tank Vorbehaltsaufgaben eine Grundlegung und Einordnung zum neuen Vorbehaltsrecht heraus.
Bereits seit 2020 gilt das Pflegeberufegesetz, in dem auch das neue Vorbehaltsrecht der Pflegeberufe geregelt ist. Festgelegt ist dadurch erstmals, dass nur noch Pflegefachpersonen den Pflegebedarf von Menschen feststellen und individuelle Pflegeprozesse von kranken und pflegebedürftigen Menschen organisieren und verantworten dürfen. Dies dient in erster Linie dem Patient:innenschutz und der Sicherung der Pflegequalität. Das Problem ist, dass es noch weithin unbekannt ist und sich kaum jemand daran hält. Dies soll sich nun ändern! Ein Autor:innenkollektiv aus Pflegewissenschaftler:innen, Pflegerechtler:innen, die im Think Tank Vorbehaltsaufgaben zusammenarbeiten, und weiteren Expert:innen hat eine umfassende Handreichung zur Grundlegung und Einordnung der Vorbehaltsaufgaben zusammengestellt. Diese wurde jetzt von der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP) herausgegeben.
Auch nach über vier Jahren nach Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes, mit dem die Pflegeausbildung reformiert worden ist, scheinen im Zusammenhang mit den Vorbehaltsaufgaben unzählige Fragen nicht geklärt und eine flächendeckende Umsetzung in weiter Ferne. Vor diesem Hintergrund hat das Autor:innenkollektiv, das sowohl aus den Mitgliedern eines im Jahr 2020 ins Leben gerufenen Think Tanks Vorbehaltsaufgaben besteht, zusammen mit weiteren Expert:innen Grundlegungen und Einordnungen zum Vorbehaltsrecht vorgenommen. Professor Thomas Klie vom Think Tank Vorbehaltsaufgaben erklärt: „Wir haben frühzeitig gesehen, dass die Vorbehaltsaufgaben nicht so umgesetzt werden, wie der Gesetzgeber es vorgesehen hat und beschäftigen uns von Beginn an daher nicht nur mit den berufsrechtlichen Aspekten, sondern auch mit den vielfältigen Aspekten der Verantwortungsübernahme und der weiteren Professionalisierung der Pflege.“
Professorin Inge Eberl, Vorsitzende der DGP erklärt dazu: „Unsere Veröffentlichung skizziert und problematisiert die unterschiedlichen Implikationen, die die Vorbehaltsaufgaben für die Sektoren und Versorgungsbereiche der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung mit sich bringen. In dieser Breite kann das ein Gesetz allein nicht leisten, da sind Pflegewissenschaft, Pflegerecht und Pflegepraxis gleichermaßen gefordert. All diese Bereiche bilden wir in unserem Autorenkollektiv ab und hoffen, dass die von uns vorgenommene Grundlegung zur weiteren Diskussion einlädt und die so wichtige Professionalisierung der beruflichen Pflege befördert“.
Die Handreichung erscheint just zu einem Zeitpunkt, in dem das von Bundesgesundheitsminister Lauterbach auf den Weg gebrachte Pflegekompetenzgesetz Konturen annimmt. „Die Bedeutung der Vorbehaltsaufgaben kann mit Blick auf das kommende Pflegekompetenzgesetz, das einen wesentlichen Einfluss auf die interprofessionelle Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung haben wird, gar nicht groß genug bewertet werden“, betont Klie. Gerade mit Blick auf die angespannte Personalsituation in der Pflege werde es zukünftig besonders darauf ankommen, einen kompetenzorientierten Einsatz von Pflegefachpersonen zu ermöglichen und Verantwortlichkeiten neu zu verteilen. Das aktuell in Arbeit befindliche Pflegekompetenzgesetz greife dieses Anliegen in ermutigender Weise auf, so die Autor:innen.
Die Handreichung trägt den Titel „Vorbehaltsaufgaben der Pflege – Pflegewissenschaftliche und pflegerechtliche Grundlegung und Einordnung und steht unter https://dg-pflegewissenschaft.de/veroeffentlichungen/publikationen/ kostenlos zum download zur Verfügung. Informationen und Kontakt zum Think Tank Vorbehaltsaufgaben sind unter www.vorbehaltsaufgaben-pflege.de zu erhalten.