Kooperationen

Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)

Mit einer Kooperationsvereinbarung mit dem Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) will die DGP dazu beitragen, die pflegewissenschaftliche Perspektive zu stärken und durch eine tragfähige Zusammenarbeit die jeweils vorhandenen Ressourcen für die Qualitätsentwicklung in der Pflege zu optimieren und die Pflegefachkräfte bzw. professionell Pflegenden in ihrer Arbeit zu unterstützen.

Gemeinsam werden folgende Ziele verfolgt:

  • Unterstützung von Pflegefachkräften bzw. professionell Pflegenden in der Pflegepraxis
  • Austausch über pflegewissenschaftlich relevante Themen
  • Weiterentwicklung der Pflegequalität
  • Entwicklung patienten-/bewohnerzentrierter Pflege
  • Diskurs über Methoden der pflegewissenschaftlich fundierten Qualitätsentwicklung

Mit JProf. Dr. Erika Sirsch ist die DGP im Lenkungsausschuss des DNQP vertreten.

Deutscher Pflegerat (DPR)

Mit dem Deutschen Pflegerat (DPR) als Kooperationspartner will die DGP diese Zusammenarbeit auf Bundesebene gegenüber Politik sowie anderen Institutionen nutzen, bei für beide relevanten Themen ihre Positionen austauschen und ggf. gemeinsam vertreten. Sie treten dazu in einen regelmäßigen Dialog ein, so dass zur berufspolitischen Perspektive die wissenschaftliche Perspektive hinzukommt und zu einer Stärkung der Argumentation gegenüber der Politik beiträgt.

DPR und DGP haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Einsatz akademisch qualifizierter Pflegender veröffentlicht.

Stellungnahme downloaden

Muster für ein Modell gem. § 63 (3c) SGB V zum Bereich Chronische Wunden

Muster für ein Modell gem. § 63 (3c) SGB V zum Bereich Chronische Wunden
vorgelegt vom Deutschen Pflegerat, der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft und dem Deutschen Bildungsrat für Pflegeberufe
Von der Verabschiedung der gesetzlichen Grundlagen für Modelle zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten zur selbständigen Ausübung der Heilkunde (Pflegeweiter-entwicklungsgesetz, 2008) bis zum Inkrafttreten der Richtlinie 2012 hat es fast vier Jahre gedauert.

Seither gibt es zunehmend Interesse an Modellen, aber noch kein einziges konkretes Modell. Mit der Entwicklung eines Mustermodells und Modellanforderungen an die Qualifizierung (orientiert an den derzeitigen Vorgaben des Gesetzes) wollen die o.g. Organisationen einen Beitrag zu einer qualifizierten Diskussion über Potenziale und Strukturierung von Modellen leisten.

Die Zuschnitte und Anforderungen sind spätestens nach der Modellevaluation anzupassen. Das Muster für ein Modell gem. § 63 (3c) SGB V zum Bereich Chronische Wunden finden Sie hier zum Download.