Gemeinsame Erklärung der Organisationen
- Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS)
- Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
- Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP)
- Deutscher Pflegerat (DPR)
- Organisationen der Patientenvertretung (BAGP, DAG SHG, BAG Selbsthilfe, SoVD, vdk, ISL)
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di)
zu den Auswirkungen der Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen
Maßnahmen müssen Verbesserung
der Versorgungssituation gewährleisten
Gemäß § 137i SGB V sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) aufgefordert, Pflegepersonaluntergrenzen für „pflegesensitive Bereiche“ im Krankenhaus festzulegen. Hierbei haben sich die Verhandlungspartner darauf verständigt, nach dem sogenannten Perzentilansatz vorzugehen. Das bedeutet, dass nur die am schlechtesten ausgestatteten Fachabteilungen auf das Niveau des unteren Dezils (10 Prozent) oder maximal des Quartils (25 Prozent) anzuheben wären. Eine genaue Höhe des Prozentsatzes wurde noch nicht festgelegt.
Wir kommen zu dem Schluss, dass mit dem von DKG und GKV-SV geplanten Vorgehen absehbar keine spürbare Verbesserung der Personalausstattung in den Krankenhäusern erreicht werden kann. Es wird als wahrscheinlich angesehen, dass mit der Vereinbarung sogar weitere Verschlechterungen auftreten. Deshalb ist davon auszugehen, dass das Ziel der Bundesregierung, Patientensicherheit in den Krankenhäusern zu gewährleisten oder zumindest deutlich zu verbessern, mit der Vereinbarung nicht erreicht werden kann.