Auf der gestrigen Anhörung zur PflAPrV hat Prof. Dr. Klaus Müller die Positionen der DGP vertreten. Diese beziehen sich ausschließlich auf die Regelungen hinsichtlich der hochschulischen Pflegeausbildung nach Teil 3 der PflAPrV und hier insbesondere auf die Aspekte der Zusammensetzung der Prüfungskommissionen, die Finanzierung der praktischen Ausbildung der Studierenden sowie die Einbindung der Bachelorarbeit.

Zur Stellungnahme der DGP