Kurz vor Weihnachten berichtete die Tagesschau (https://www.tagesschau.de/investigativ/wdr/corona-studie-pflegeheime-101.html), dass wichtige Fragen zur pflegerischen Versorgung im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie nicht beantwortet werden könnten, da sich keine geeigneten Wissenschaftler:innen finden ließen, die bereit wären im Auftrag des Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu forschen.

Für eine Ausschreibung zur „Analyse der Gründe für SARS-CoV-2-Ausbrüche in stationären Pflegeeinrichtungen“ wurde, so der Pressetext, „dem Bundesministerium für Gesundheit kein geeignetes Angebot vorgelegt“ und somit „konnte diese Studie nicht vergeben werden“. Immerhin habe man den Auftrag für eine Literaturanalyse „direkt an einen externen Forschungsnehmer vergeben“ können.

Angesichts einer wachsenden Zahl pflegewissenschaftlicher Professuren und Institute in Deutschland sowie – mit der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft – einer pflegewissenschaftlichen Fachgesellschaft, stellt sich natürlich die Frage, warum niemand für einen solchen Auftrag gefunden wurde.

Die Gründe hierfür liegen jedoch nicht am mangelndem Interesse von Pflegewissenschaftler:innen, sondern sind offensichtlich systemimmanent. Eine Nachfrage bei dem Journalisten ergab, dass es sich offenbar um eine begrenzte Ausschreibung im Sinne einer Auftragsvergabe handelte, die über https://verwaltung.bund.de zugänglich war. Auch wenn es sich um eine prinzipiell offene Ausschreibung handelt, wurde offenbar auf eine breite Streuung verzichtet und auch   die DGP nicht einbezogen. Auch universitäre Standorte wurden unseres Wissens nach nicht angefragt. Auch hätte das Beratungsgremium des Pflegebeauftragten des BMG einbezogen werden können, um geeignete Forscher:innen zu benennen. Die Autor:innen der von der DGP initiierten Leitlinie „Soziale Teilhabe und Lebensqualität in der stationären Altenhilfe unter den Bedingungen der Covid-19 Pandemie“ hätten ohne Frage Hinweise geben können.

Diese erfolglose Ausschreibung zeigt daher nicht die Untätigkeit oder gar Unwilligkeit von Pflegewissenschaftler:innen in Deutschland, sondern wirft ein Schlaglicht auf die offensichtlich mangelnde Kenntnisnahme pflegewissenschaftlicher Kompetenzen, Strukturen und Kapazitäten in Deutschland (auch) in Zeiten der COVID-19-Krise.

Exemplarisch genannt seien hier nur im Vergleich die Förderung des Netzwerks Universitätsmedizin (https://www.netzwerk-universitaetsmedizin.de/finanzierung) im Umfang von 390 Millionen € bis 2024, die v.a. für medizinische Grundlagenforschung und nur in sehr geringem Umfang zur Erforschung der pflegerischen Versorgung verausgabt wurden sowie die Nichtbeachtung pflegewissenschaftlicher Expertise in entscheidenden Beratungsgremien wie der interdisziplinären Kommission für Pandemieforschung der DFG oder dem Expertenbeirat des BMG. Der hierzu von der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft  an Bundeskanzler Scholz gesendete Brief (https://dg-pflegewissenschaft.de/aktuelles/pressemitteilung-wissenschaftliches-expertengremium-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie-pflegewissenschaft-fehlt) blieb bislang unbeantwortet.

Angesichts der überragenden Bedeutung einer angemessenen pflegerischen Versorgung und der besonderen Rolle professionell Pflegender im Rahmen von Infektionsschutz und -kontrolle muss dringend pflegewissenschaftliche Expertise einbezogen werden. Dies gelingt sicher nicht über begrenzte Ausschreibungen im Rahmen von Auftragsforschung, deren zeitlicher und finanzieller Umfang darüber hinaus keine nennenswerte Forschung zulässt.

Wenn es zukünftig gelingen soll im Rahmen von Krisen, wie z.B. einer Pandemie, kurzfristig nötige Daten zur Verbesserung der Versorgung zu erhalten, braucht es etablierte Forschungsstrukturen. Krisenbezogene Ad-hoc-Programme reichen hier sicher nicht aus, wie an der sehr begrenzten Förderung pflegewissenschaftlicher Forschung seit Beginn der Pandemie deutlich zu erkennen ist. Die vorhandenen Ergebnisse stammen fast ausnahmslos aus Eigeninitiativen von Pflegeforscher:innen ohne spezifische Förderung.

Wir fordern daher das BMG und andere Fördergremien des Bundes auf, ein angemessen ausgestattetes Programm unter entsprechend qualifizierter pflegewissenschaftlicher Begutachtung zur Erforschung der pflegerischen Versorgung während der Pandemie aufzusetzen. Außerdem braucht es die Einbindung pflegewissenschaftlicher Expertise in Beratungsgremien zum Umgang mit der Pandemie.

Vorstand

Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e. V. (DGP)

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