Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP) begrüßt das Gesetzesvorhaben zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung (Pflegestudiumstärkungsgesetz). Sie nimmt mit dieser Stellungnahme die Möglichkeit wahr, aus fachwissenschaftlichen Perspektiven den vorliegenden Gesetzesentwurf einzuschätzen.
Mit dem Referentenentwurf reagiert die Bundesregierung auf die von Studierenden und in Fachkreisen formulierten Defizite bei der Etablierung, Durchführung und Stärkung der primärqualifizierenden grundständigen Pflegestudiengänge. Durch die zu erwartende Veränderung des Pflegeberufegesetzes in der Fassung des Jahres 2017 – insbesondere der Ausgleich der fehlenden Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung – wird jungen Menschen ein attraktiver Qualifizierungsweg für den Pflegeberuf ermöglicht. Zudem lässt dies eine Stärkung der primärqualifizierenden akademischen Pflegeausbildung erwarten. Daher erfährt das Ziel, die praktischen Studienanteile durch den Ausbildungsfond zu finanzieren, unsererseits große Unterstützung. Mit dem Gesetzesentwurf werden politische Weichen gestellt, die das primärqualifizierende Pflegestudium nicht nur attraktiver für Menschen mit Hochschulzugangsberechtigung machen, sondern auch die Akademisierung beruflich Pflegender unterstützen. Dies stärkt die Schaffung des notwendigen Qualifikationsmixes in der Pflege und trägt zur Vereinheitlichung bestehender und zur Einführung weiterer grundständiger primärqualifizierender Pflegestudiengänge bei.