Als wissenschaftliche Fachgesellschaft der Pflege begrüßt die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP) die im Koalitionsvertrag formulierten geplanten Verbesserungen für die professionelle Pflege und die damit artikulierte Wertschätzung für die Berufsgruppe, die einen wichtigen Teil der Last im Zusammenhang mit der COVID19-Pandemie trägt. Für die DGP ist es daher nicht nachvollziehbar, dass sich in dem nun berufenen 19-köpfigen „wissenschaftlichen Expertengremium“ der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie keine Vertretung der Pflegewissenschaft befindet. In einem Schreiben an Bundeskanzler Olaf Scholz hat die Fachgesellschaft auf diesen Missstand aufmerksam gemacht und ihre Mitarbeit bei der Benennung pflegewissenschaftlicher Expertise angeboten.

In der Begründung des Schreibens heißt es, dass die Versorgung von Erkrankten in Akuteinrichtungen, insbesondere auf Intensivstationen, sowie der Schutz und die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege zentral von Pflegenden geleistet werde. Die seit fast zwei Jahren anhaltende belastende Pandemie-Situation führe dazu, dass vermehrt Pflegende den Beruf verließen bzw. ihre Arbeitszeit reduzierten. Die Gewährleistung einer fachgerechten, professionellen pflegerischen Versorgung der Bevölkerung werde somit zunehmend schwieriger. Ferner hätten Befragungen gezeigt, dass die fehlende zeitnahe, transparente und nachvollziehbare Kommunikation von Maßnahmen, z.B. durch Behörden, einen entscheidenden Teil der Belastung von Pflegenden ausmache.

Vor diesem Hintergrund erscheint der DGP ein Expertengremium der Bundesregierung ohne pflegewissenschaftliche Vertretung als nicht angemessen. Epidemiologische, virologische, medizinische, statistische und ethische Expertise stellen für die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Pflege keinen Ersatz für die Pflegeperspektive dar. Vielmehr bedarf es zur Bewältigung der Krise in besonderer Weise auch der Expertise der Pflege bzw. der Pflegewissenschaft. Eine entsprechende Verankerung im nun berufenen Expertengremium erachtet die DGP daher als dringend erforderlich und im Einklang mit der im Koalitionsvertrag bekundeten Wertschätzung für die Belange der Pflegeprofession sowie der ihnen anvertrauten Pflegebedürftigen und deren Angehörigen.

Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e. V. (DGP)