Die Sektion Hochschulische Pflegebildung der DGP hat am 15. September 2026 ein Papier mit Empfehlungen zur Anpassung der rechtlichen Grundlagen des Pflegestudiums vorgelegt (Autorinnen: Dr. Jana Herzberg, Prof. Dr. Anke Fesenfeld, Prof. Dr. Katja Boguth, Dr. Sandra Strube-Lahmann). Die DGP begrüßt die Integration der Heilkunde in die Pflegebildung. Die heilkundlichen Kompetenzen sollen aus Sicht der Sektion früh im Studium verankert und spiralcurricular vertieft werden, statt isoliert in einzelnen Modulen zu stehen.
In zwölf Punkten, teils mit konkreten Formulierungsvorschlägen für PflBG und PflAPrV, geht es unter anderem um:
- Prüfungen
- Beteiligung und Qualifikation von Prüfenden und Praxisanleitenden
- Finanzierung
- Angleichung an andere Heilberufe
- Quereinstieg und Mobilität
Das vollständige Papier finden Sie hier: https://dg-pflegewissenschaft.de/wp-content/uploads/2026/09/260915_DGP_Sektion_Anpassungsempfehlungen.pdf