Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) begrüßt ein Pflegekompetenzgesetz, das darauf zielt, pflegerische Versorgungsangebote bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und die Potenziale pflegefachlicher Qualifikationen für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung besser zu nutzen. Hierzu werden Anpassungen in den Sozialgesetzbüchern (SGB) V und XI und dem Pflegeberufegesetz (PflBG) notwendig.

Der Referentenentwurf enthält nicht mehr die weitreichenden Vorschläge des Eckpunktepapiers, das im Dezember 2023 vom BMG vorgelegt wurde. Zum Beispiel wird das international implementierte
Aufgabenprofil der Advanced Practice Nursing (APN) und des Community Health Nursing (CHN) nicht mehr berücksichtigt. Hier finden sich lediglich Absichtsbekundungen bzgl. zu vergebender Expertisen
zur Darstellung von „Kompetenzen von Pflegefachpersonen in der Versorgung“ (S. 77), die sowohl die „heilberuflichen Kompetenzen“ als auch die Kompetenzen von Pflegefachpersonen mit „versorgungsbezogenen Master-Abschlüssen in der Pflege, z.B. Community Health Nursing bzw. Advanced Practice Nursing“ nennen (S. 77).

Die gesamte Stellungnahme und Hinweise zu Nachbesserungsbedarfen aus pflegewissenschaftlicher Sicht finden Sie hier