Ausschreibungstext zur Delegiertensuche für die S2k-Leitlinie „Ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung von Personen mit außerklinischem Intensivpflegebedarf“

Leitlinienkommission der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e. V. (DGP)

(Stand 30.07.2024)

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist von wichtiger Bedeutung im Kontext der außerklinischen Intensivpflege. Personen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege umfassen alle Altersgruppen. Sie leiden in ca. 80 % der Fälle an Erkrankungen aus dem neurologischen Fachgebiet, in ca. 15 % aus dem pneumologischen Fachgebiet und in 5% an Erkrankungen aus anderen Fachgebieten. Dies ist häufig kombiniert mit schweren Behinderungen oder Multimorbidität. Lebensqualität und Teilhabe sind bei ihnen stark beeinträchtigt. Sie benötigen individuell unterschiedlich fachspezifische organmedizinische, rehabilitative oder palliativmedizinische Versorgung und sind dabei oftmals mit erheblichen Barrieren in Bezug auf den Zugang zur ambulanten und stationären fachärztlichen Versorgung sowie zu einer qualifizierten Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln konfrontiert.

Die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie des G-BA regelt im Wesentlichen das Vorgehen zur Erkennung von Potentialen zur Entwöhnung von Beatmung und Trachealkanüle. Darüber hinaus sollen die an der außerklinischen Versorgung beteiligten Vertragsärztinnen und Vertragsärzte und Angehörige von Gesundheitsfachberufen (Pflegefachkräfte, Logopäden, Ergo- und Physiotherapeuten, Hilfsmittelversorger, Atmungstherapeuten u.a.) im Rahmen eines Netzwerkes eng zusammenarbeiten und auch Kooperationen mit spezialisierten Einrichtungen (entsprechend der jeweiligen Grunderkrankung) eingehen. In diesem Zusammenhang ist eine medizinische Leitlinie erforderlich, die aus interdisziplinärer Sicht die fachgerechte Versorgung von Personen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege beschreibt.

Die S2k-Leitlinie „Ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung von Personen mit außerklinischem Intensivpflegebedarf“ soll neu entwickelt werden. Das Ziel der Leitlinie ist gerichtet auf die Ausschöpfung von Regenerationspotentialen, die Vermeidung von Komplikationen, die fachgerechte – insbesondere auch multiprofessionelle interdisziplinäre – ärztliche, pflegerische und therapeutische Versorgung sowie die Verbesserung der Lebensqualität und der Teilhabe der Personen mit außerklinischem Intensivpflegebedarf.

Die Leitlinienkommission der DGP hat sich für eine Beteiligung an dieser Entwicklung/ Aktualisierung (zutreffendes einfügen) ausgesprochen und sucht daher eine Delegierte oder einen Delegierten mit pflegefachlicher und pflegewissenschaftlicher Expertise zum Thema. Bei entsprechender Expertise ist es möglich zwei Personen zu delegieren (Stellvertreter*innenprinzip).

Voraussetzung für eine Delegation ist die Mitgliedschaft in der DGP, oder die Bereitschaft Mitglied zu werden.

Bewerbungen zur Delegation nimmt die Leitlinienkommission gern mit einer kurzen Darstellung Ihrer Expertise unter leitlinien@dg-pflegewissenschaft.de bis zum (23. August 2024) entgegen. Bitte nutzen Sie zur Darstellung Ihrer Expertise das Bewerbungsformular auf der Homepage der DGP unter: https://dg-pflegewissenschaft.de/wp-content/uploads/2022/05/2022_05_06-Vorlage-Bewerbung_Delegierte_2022_0506.pdf.

Bei Nachfragen oder Interesse an der Mitarbeit an die Leitlinienkommission der DGP freuen wir uns auf den Kontakt mit Ihnen (leitlinien@dg-pflegewissenschaft.de).

 

Jena, den 30 Juli 2024

 

  1. A. Prof. Dr. Susanne Grundke

Interne Koordination der Leitlinienkommission

Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP)

Leitlinienkommission

Bürgerstr. 47

47057 Duisburg

 

Mail: leitlinien@dg-pflegewissenschaft.de

Web:  https://dg-pflegewissenschaft.de/leitlinien-2/