Sektionen

Die Arbeit der Sektionen ist in § 11 der Satzung wie folgt festgelegt.
11.1        Die themenbezogene Arbeit des Vereins erfolgt in Sektionen.

11.1.1    Zur Sicherung der Transparenz in der Außendarstellung und koordinierten Zusammenarbeit innerhalb der Sektionen ordnen sich die einzelnen Sektionen inhaltlichen Arbeitsschwerpunkten zu.

11.1.2    Zu den inhaltlichen Arbeitsschwerpunkten zählen:

  • Klinische Pflege
  • Organisation und Recht
  • Lehre und Bildung
  • Pflege und Gesellschaft
  • Theorie und Methodologie

11.1.3    Die Mitarbeit in den Sektionen steht allen Mitgliedern der DGP offen. In besonderen Fällen kann die Sektion einem Nichtmitglied für maximal ein Jahr Dauer einen Gaststatus gewähren.

11.2        Gründung von Sektionen

11.2.1    Nur aktive Mitglieder können Sektionen bilden. Für die Gründung einer Sektion bedarf es eines schriftlichen Antrags, der von mindestens fünf aktiven Mitgliedern unterzeichnet wird.

11.2.2    Der Antrag umfasst ein inhaltliches Konzept, das nachfolgende Gliederungspunkte ausweist:

  • Zuordnung der Sektion zu einem Arbeitsschwerpunkt (siehe 11.1.2)
  • Beschreibung des sektionsspezifischen Gegenstandsbereichs
  • Darstellung der Ausgangslage
  • Aufgaben und Ziele der Sektion
  • Konkrete Arbeitsschritte
  • Methodisches Vorgehen
  • Namen der Antragsteller zur Gründung der Sektion und ggf. Vorarbeiten zum Gegenstandsbereich der geplanten neuen Sektion

11.2.3    Der Antrag muss bis zum 30. September eines Jahres an den Vorstand in schriftlicher Form gerichtet werden, wenn er der Mitgliederversammlung im Frühjahr eines Jahres vorgelegt werden soll.

11.2.4    Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Einrichtung der Sektion.

11.2.5    Bei Annahme der Sektion durch die Mitgliederversammlung wird die Sektion zunächst befristet für die Dauer eines Jahres eingerichtet (Sektion auf Probe).

11.2.6    Die Sektion kann nach Ablauf der Probephase, spätestens vier Wochen vor der nächsten Mitgliederversammlung einen formlosen Antrag auf endgültige Einrichtung als Sektion auf Dauer dem Vorstand einreichen. Über die Einrichtung einer Sektion auf Dauer entscheidet die Mitgliederversammlung.

11.3        Berichterstattung

11.3.1    Jede Sektion benennt eine(n) Sprecher(in), die/der als verantwortliche Person den Kontakt mit dem Vorstand hält. Die/der Sektionssprecher(in) oder ein(e) benannte(r) Vertreter(in) nimmt einmal im Jahr zwecks Austausches an einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand teil.

11.3.2    Sektionen sind verpflichtet, einmal im Jahr dem Vorstand einen schriftlichen Kurzbericht zu ihren Aktivitäten vorzulegen.

11.3.3    Auf der jährlichen Mitgliederversammlung berichtet der/die Sektions-sprecher(in) oder benannte Vertreter(in) über die Aktivitäten der Sektion.

11.3.4    Von den Sektionstreffen sind Protokolle anzufertigen, die dem Vorstand weitergeleitet werden.

11.4        Auflösung einer Sektion

11.4.1    Sektionen können sich nach eigenem Bekunden wieder auflösen.

11.4.2    Wird für die Sektion nach der einjährigen Erprobungsphase kein Antrag auf endgültige Einsetzung gestellt, erlischt das Verfahren.

11.4.3    Erfolgt innerhalb eines Kalenderjahres keine Berichterstattung durch die Sektionen, wird sie wieder in den Status einer „Sektion auf Probe“ zurückversetzt. Erstattet die Sektion auch bis zur nächsten Mitglieder-versammlung des folgenden Jahres keinen Bericht zu ihren Aktivitäten, kann sie auf Antrag durch die Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Der Antrag kann von einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Mitglied der DG Pflegewissenschaft gestellt werden.

11.4.4    Arbeitet die Sektion nicht gemäß der Satzung, wird sie auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung aufgelöst.

11.5        Finanzielle Förderung

11.5.1    Die Sektionen haben einen Anspruch auf finanzielle Förderung im Rahmen der Finanzlage der DGP. Näheres wird durch Beschluss des Vorstands geregelt.

11.5.2    Der Vorstand entscheidet über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags. Gründe für die Ablehnung werden offen gelegt.

Struktur für Förderanträge an den Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP)

Stand: 27.09.2017

Ein Förderantrag muss einen strukturierten Prozess aufzeigen und folgende Punkte enthalten:

  • Klare Beschreibung des gesamten Projektes
    • Definition des Gegenstands
    • Zielgruppe
  • Begründung für die Kostenübernahme der DGP
  • Projektpartner und Kooperationen
  • Gesamtkostenplan des Projektes
    • Kostenbeitrag der DGP
  • gesamter Zeitplan

Der Förderantrag muss so zeitig eingegangen sein, dass eine Rückmeldung des Vorstands vor der Fixierung der Verträge bzw. Veranstaltung/Maßnahme erfolgen kann. Eine Rückmeldung des Vorstands der DGP erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Antragseingang.

als pdf downloaden